Eine Liste mit den bereits gemeldeten Fahrern und vergebenen Startnummern gibts hier.

Zur Anmeldung bitte erst diesen Haftungsausschluss lesen und akzeptieren. Dies ist zu unserer Absicherung leider notwendig.

Der Fahrer versichert mit seiner Anmeldung, dass:
- die im Nennformular gemachten Angaben richtig und vollständig sind,
- der Fahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Wettbewerbe gewachsen ist,
- das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen entspricht,
- das Fahrzeug in allen Teilen durch die technischen Kommissare untersucht werden kann,
- sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung
  einsetzen werden.

Erklärungen von Bewerber / Fahrer / Beifahrer zum Ausschluss der Haftung:
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
- die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport
  Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
- die ADAC-Gaue, den Promoter / Serienorganisator,
- den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen
  Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden
  Straßen samt Zubehör verursacht werden und
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus
  der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
  Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
  Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
  fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
  enthafteten Personenkreises – beruhen.

Weiter verzichtet der Teilnehmer auf Ansprüche gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den / die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares an den DMSB oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber / Halter / Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen, entbindet(n) der/die Unterzeichnende(n) alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus u. U. auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem DMSB bzw. gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt / Veranstaltungsarzt, Rennleiter / Fahrtleiter, Sportkommissare / Schiedsrichter).
Es wird versichert, dass der Fahrer Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist.

Bei nicht zutreffender Angabe stellen Bewerber / Fahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den / die eigenen Fahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.

Haftungssauschluss:
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass das Betreten, der Aufenthalt und die Teilnahme an allen Aktivitäten im Rahmen der Supermoto Sachsenmeisterschaft ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko geschehen. Der Unterzeichnende benutzt ein Fahrzeug um mit diesem an den Trainings und Rennveranstaltungen teilzunehmen. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder mit dem von ihm genutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Dem Unterzeichner ist bekannt, dass Motorsport gefährlich ist bzw. sein kann. Für sämtliche Beschädigungen am benutzten Fahrzeug , die durch eigenes- oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung /Benutzung bzw. Fahruntüchtigkeit entstehen, haftet der Benutzer!
Nach jeglichen Kollisionen während der Veranstaltung ist der Fahrer verpflichtet, sofort in angemessener Fahrt in die Boxengasse zu kommen und sein Fahrzeug auf den ordnungsgemäßen technischen Zustand zu prüfen. Wenn die Veranstaltung für den entsprechenden Fahrer oder das entsprechende Fahrzeu, aufgrund eines Sturzes, Zusammenstoßes oder technischen Mangels abgebrochen werden muss, besteht kein Anspruch auf Weiterfahrt. Das entrichtete Startgeld wird nicht zurückerstattet.
Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass Versicherungen in der Regel für verursachte Schäden im Rahmen der hier vorliegenden Aktivitäten nicht aufkommen. Daher verpflichtet sich der Teilnehmer zu einer entsprechenden eigenverantwortlichen Versicherung bzw. entsprechender rücksichtsvoller Fahrweise mit größtmöglicher Sorgfalt gegenüber der Gesundheit und dem Eigentum Dritter.
Der Unterzeichner verpflichtet sich, den Weisungen und Aufforderungen des Organisationsteams und den Helfern der Supermoto Sachsenmeisterschaft uneingeschränkt Folge zu leisten. Andernfalls kann dem Unterzeichner die Weiterfahrt ohne Erstattung des Startgeldes untersagt werden!
Die Organisatoren und Helfer der Supermoto Sachsenmeisterschaft übernehmen keinerlei Haftung für Schäden aus dem Betrieb des benutzten Fahrzeuges. Sie übernehmen weiterhin keine Haftung für Schäden die durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen Dritter entstehen!
Eine Haftung für jeglichen Schadeneintritt wird ausgeschlossen! Hiervon ausgenommen sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Org. Teams und deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden! Ebenfalls haften diese nicht für Schäden und Verlust, die an oder durch Augengläsern entstehen, sowie für Schäden an Kleidung aller Art!
Der Unterzeichner versichert, an keinerlei körperlichen Gebrechen zu leiden, die eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und Fahrtauglichkeit darstellen, oder aber das gesundheitliche Eigenrisiko beim Führen eines Kraftfahrzeuges bedeuten.
Der Teilnehmer versichert, analog zur Straßenverkehrsordnung und den Bestimmungen des Strafgesetzbuches, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder andere berauschender Mittel zu stehen, welche seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinflussen können!
Minderjährige Fahrer dürfen nur unter beisein der Erziehungsberechtigen oder rechtlich gleichgestellter Personen an den Veranstaltungen teilnehmen.

Sollten einzelne Punkte dieser Erklärung ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Erklärung im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist der ungültige Punkt, durch eine Formulierung, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Unterzeichner erklärt sich weiterhin bereit, bei den anberaumten Fahrerbesprechungen zu erscheinen und sich mit den Bahnordnungen der entsprechenden Strecken auseinander zusetzen. Dem Fahrer sind die Bedeutung der Flaggensignale bekannt! Der Fahrer wird die Regeln unbedingt einhalten.

Den vollständigen Inhalt dieser Vereinbarung habe ich gelesen, verstanden und akzeptiere diese bis auf schriftlichen Widerruf mit meiner Unterschrift.

Dieser Haftungsausschluss wird bei jeder Veranstaltung beim Veranstalter ausgelegt und muss vor Trainingsbeginn unterzeichnet werden.

Wenn Sie alles gelesen und akzeptiert haben, dann geht es hier weiter zum Meldeformular.